Notariat
Unser über mehrere Generationen geführtes Notariat garantiert Erfahrung, Kompetenz, Seriosität, Objektivität und im Interesse aller Beteiligten Zuverlässigkeit. Insbesondere in den folgenden Bereichen ist unser Notariat seit Jahrzehnten regelmäßig tätig:
- Grundstücksgeschäfte aller Art
- Schenkungs- und Übertragungsverträge
- Gestaltung familienrechtlicher Verträge (z.B. Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen)
- Erbrecht (z.B. Testament, Erbvertrag, Erbausschlagung, Erbauseinandersetzung, Erbscheinsantrag)
- Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht bzw. Patientenverfügung
- Gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten (z.B. Gesellschaftsgründungen,Handelsregisteranmeldungen)
Ihre Ansprechpartner im Notariat:
Frau Daniela Busemann
0421 / 32 12 33
busemann@becker-hoerstemeier.de
Frau Edith Kindsvater
0421 / 32 12 33
notariat@becker-hoerstemeier.de
Hinweis: Sollten Sie bereits ein konkretes notarielles Anliegen haben, so bitten wir Sie,
eines unserer
Online-Formulare für Ihre Kontaktanfrage zu nutzen.
Allgemeine Informationen & Links
Zu Ihrer Information, haben wir nachstehend einige allgemeine Links der Bundesnotarkammer zu den verschiedenen Rechtsgeschäften für Sie zusammengestellt. Diese Hinweise dienen nur einer ersten Orientierung und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen:
Erbrecht
Das Erbrecht hat eines der höchsten Streitpotentiale überhaupt - oftmals schon vor dem Erbfall, am häufigsten jedoch bei Eintritt des Erbfalles.
Um dieses zu vermeiden, beraten wir Sie einerseits notariell im Hinblick auf die Abfassung von Testamenten und Erbverträgen, beurkunden jedoch auch gewünschte Erbausschlagungen oder Erbscheinsanträge.
Zum anderen beraten und vertreten wir Sie anwaltlich bei der Geltendmachung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche gegenüber Erben, Miterben und Testamentsvollstreckern und stehen Ihnen hierbei zur Seite.
Wir beraten Sie zu den notwendigen einzuleitenden Schritten im Hinblick auf z.B. Herausgabe von vererbten Gegenständen, die Anerkennung und der Ausgleich von Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen.
Da erbrechtliche Streitigkeiten häufig erheblich emotional belastet sind, werden wir Sie -sofern gewünscht- so wenig wie möglich mit Schriftverkehr belasten und nur die absolut notwendigen Rückfragen nach dem Eingangsgespräch stellen. Dieses können wir individuell planen.
Zivilrecht
Zivilrechtliche Probleme sind vielfältig und können jeden treffen!
Ob Streitigkeiten mit dem Nachbarn über den Rückschnitt zu hoher Bäume, über den Verlauf der Grenze oder über Lärmbelästigung. Ärger mit dem Telekommunikationsanbieter, ein falscher Klick im Internet oder verspäteter Abflug in den wohl verdienten Urlaub.
Es gibt Dinge, die man auf sich beruhen lassen kann - viele Dinge können in einem direkten Gespräch zwischen den Beteiligten ohne Anwalt und Gericht geklärt werden.
Andere jedoch ziehen einen wirtschaftlichen Schaden oder persönliche Nachteile nach sich. Dann ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes richtig, oftmals lediglich, um sich über die eigenen Rechte und Pflichten beraten zu lassen.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit unserer Kanzlei auf und vereinbaren Sie einen Termin.
Wohnungs- und Gewerberaummietrecht
Wir beraten und vertreten außergerichtlich und gerichtlich Vermieter, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften.
Wir informieren Sie verständlich über Ihre Rechte und Pflichten im Mietverhältnis.
Von Fragen betreffend die Wirksamkeit einzelner Klauseln Ihres Mietvertrages, Mieterhöhungen, Mietminderungsansprüchen, Modernisierungsmaßnahmen, Betriebskostenabrechnungen, Verjährung, Lärmbelästigung, Schönheitsreparaturen, Eigenbedarf, über die Kündigung bis hin zur Räumungs- und/oder Zahlungsklage sowie Zwangsräumung und deren Varianten begleiten wir Vermieter in allen Phasen aufkommender oder bereits bestehender Streitigkeiten.
Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei, um Ihre Fragen zum Mietrecht zu erörtern und möglicherweise notwendige Schritte abzustimmen.
Als Rechtsvertreter namhafter Bremer Hausverwaltungen sowie Eigentümerverbände bieten wir kompetente und zuverlässige Rechtsberatung an.
Verkehrsrecht // Verkehrsunfallrecht // Ordnungswidrigkeiten
Neben der klassischen Geschwindigkeitsüberschreitung und deren Folgen beraten und vertreten wir laufend Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaften, insbesondere nach Unfallereignissen.
Als Vertrauensanwälte der ADVOCARD Rechtsschutzversicherung und des Auto Club Europa e.V. (ACE) beraten und vertreten wir Sie z.B. bei der Abwehr von Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall sowie bei den ggfls. damit in Zusammenhang stehenden Bußgeld- oder Strafverfahren.
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherungsgesellschaft außergerichtlich und gerichtlich.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei, um die beste Vorgehensweise nach der Geschwindigkeitsüberschreitung, einem Verkehrsunfall oder möglicherweise dem drohenden Entzug der Fahrerlaubnis zu besprechen.
Forderungseinzug // Inkasso // Forderungsmanagement - bundesweit!
Ihre Kunden zahlen nicht?
Ob Großunternehmen, Mittelstand oder Gewerbetreibende, ob Factoringunternehmen, Vermieter, Hausverwaltungen, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Sportvereine, Optiker, Hörgeräteakustiker, Sachverständige, Makler oder sonstige Dienstleister - alle haben ihre Leistung ordnungsgemäß erbracht, ihre Ware mangelfrei geliefert, ihre Wohnung zur Verfügung gestellt - die Zahlung läßt jedoch auf sich warten oder erfolgt gar nicht!
Aus allen vorgenannten Branchen betreuen wir bereits heute Mandate im bundesweiten Forderungseinzug / Inkasso.
Wir haben die Erfahrung, Ihren Forderungseinzug seriös, zügig, kompetent und rechtssicher zu betreiben. Profitieren Sie von kurzen internen Wegen und gleichbleibenden Ansprechpartnern. Unsere Mitarbeiter sind ausschließlich ausgebildete Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte.
Da jeder Fall anders liegt und insbesondere jeder Gläubiger andere Anforderungen an die Bearbeitung seiner Forderungseinzugsfälle stellt, steht am Anfang unserer Zusammenarbeit ein Gespräch darüber, wie Sie sich unser Tätigwerden vorstellen. Soll der Schuldner zunächst außergerichtlich unter Fristsetzung mit einem Anwaltsschreiben zur Zahlung aufgefordert werden oder sagen Sie, gemahnt habe ich selbst genug, wir leiten sofort das gerichtliche Verfahren zur Erlangung eines Vollstreckungstitels ein.
Wir gehen hierbei individuell auf Ihre Wünsche ein und arbeiten nicht nach "Schema F" - bitte sprechen Sie uns an.
Selbstverständlich können Sie uns auch mit der Zwangsvollstreckung beauftragen, wenn Ihnen bereits selbst oder aus anderer Hand erwirkte Urteile, Vollstreckungsbescheide oder sonstige Titel vorliegen.
Ein offenes Wort zu den Kosten:
Für Sie fallen keine Kosten an, wenn die Forderung erfolgreich eingezogen werden kann, denn bei Zahlungsverzug hat der Schuldner die Kosten unserer Tätigkeit sowie auch die des Gerichts oder Gerichtsvollziehers zu erstatten.
Wir behalten selbstverständlich die Kostenentwicklung immer im Auge. Wir produzieren keine unnötigen Kosten und sprechen unsere Tätigkeiten vorher mit Ihnen ab, damit im ungünstigen Fall des Nichtbeitreibens der Forderung sich die Ihnen anfallenden Kosten in Grenzen halten.
Als Ansprechpartnerin und Sachbearbeiterin steht Ihnen in unserer Kanzlei unsere Mitarbeiterin, die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Frau Niebank, gerne zur Verfügung.
Frau Niebank erreichen Sie unter 0421-320700 oder
niebank@becker-hoerstemeier.de
Wohnungseigentumsrecht // Wohnungseigentümergemeinschaft // Grundstückseigentümer
Sie sind Wohnungs-/Grundstückseigentümer und haben Fragen?
Möglicherweise sind Sie mit einem gefassten Beschluss der Eigentümerversammlung nicht einverstanden? Oder ein Miteigentümer hat nicht genehmigte Veränderungen am Gemeinschaftseigentum vorgenommen?
Wir beantworten Ihre Fragen und leiten ggfls. die notwendigen Maßnahmen für Sie in die Wege.
Bitte sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei.
Zudem beraten und vertreten wir Eigentümergemeinschaften, einzelne Wohnungseigentümer und WEG-Verwalter in allen Fragen rund um das Wohnungseigentum und können hierbei auf eine langjährige Erfahrung verweisen.
Als Rechtsvertreter namhafter Bremer Hausverwaltungen sowie Eigentümerverbände bieten wir kompetente und zuverlässige Rechtsberatung an.